Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde. Als Pastoralrat berät und unterstützt er den Pfarrer in seinen Aufgaben. In diesem Leitungsgremium können von der Gemeinde gewählte Vertreter mitbestimmen, welche Pläne in der Pfarrei verwirklicht und welche Ziele angestrebt werden. Der Pfarrgemeinderat wird von den Gemeindemitgliedern für vier Jahre gewählt.
Laut Satzung hat der Pfarrgemeinderat beinahe unendlich viele Aufgaben: von der Jugendarbeit bis zur Gottesdienstfeier, vom Besuchsdienst bei Neuzugezogenen oder im Krankenhaus bis zur Öffentlichkeitsarbeit. Jeder Pfarrgemeinderat setzt unterschiedliche Schwerpunkte und versucht, Menschen zum Mitmachen bei den jeweiligen Projekten zu bewegen.
hauptamtlich: